Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Nutzung des Administrations-Portal
Stand: 21.10.2022
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“) enthalten die grundlegenden und verbindlichen Regeln für die Nutzung des Administrations-Portal durch Nutzer*innen. Das Administrations-Portal ist ein Angebot der Gewaltfrei in die Zukunft e.V., c/o Star Media Maaßenstraße 9, 10777 Berlin (im Folgenden „der Verein“).
2. Vertragsgegenstand
2.1. Der Verein stellt registrierten Nutzer*innen, welche bei einer kooperierenden Beratungsstelle oder Polizeibehörde tätig sind und den Zugriff für ihre Arbeit benötigen, den Zugriff auf das Administrations-Portal zur Verfügung, mit der die Nutzer*innen die ihnen freigeschalteten Funktionen des Administrations-Portals zur Erfüllung ihrer Aufgaben nutzen können.
2.2. Das Administrations-Portal dient zur Verwaltung bestimmter Funktionen der ebenfalls vom Verein bereitgestellten Smartphone-Applikation (die „App“). Die App wird Frauen mit Missbrauchserfahrungen vom Verein zur Verfügung gestellt (die „App-Nutzerin“).
2.3. Die Nutzung des Administrations-Portals setzt den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung unter Geltung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen mit dem Verein voraus. Diese Nutzungsvereinbarung wird bei der Registrierung unter Bekanntgabe dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen geschlossen.
3. Zugang zum Portal
3.1. Der Verein stellt den Nutzer*innen das Administrations-Portal über das Internet zur Nutzung im Web-Browser zur Verfügung. Die Nutzung setzt ein Nutzungskonto voraus. Das Nutzungskonto erfordert eine Registrierung beim Verein. Die Nutzer*in kann hierzu die ihr vom Verein bekannten Adressen verwenden.
3.2. Die Registrierung erfolgt für Nutzer*innen, welche für eine
Beratungsstelle tätig sind, direkt beim Verein. Für Nutzer*innen, welche
für eine Polizeibehörde tätig sind, erfolgt die Registrierung einer ersten
für die Polizeibehörde tätigen Nutzer*in für ein Administrationskonto
s
beim Verein. Die Registrierung der übrigen Nutzer*innen bei einer
Polizeibehörde erfolgt dann über dieses Administrationskonto.
3.3. Der Verein behält sich vor, die Identität der jeweils anfragenden Nutzer*in zu überprüfen und kann eine Registrierung ohne Nennung weiterer Gründe ablehnen. Ein Anspruch auf die Durchführung der Registrierung besteht nicht.
4. Zugangsdaten und Zwei-Faktor-Authentifizierung
4.1. Der Nutzer*in werden nach der Registrierung für ein Nutzungskonto die Zugangsdaten per E-Mail an die von ihr bei der Registrierung angegebene Adresse zugesendet. Die Nutzer*in ist dazu verpflichtet, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und keiner anderen Person zu offenbaren.
4.2. Bei der ersten Anmeldung wird die Nutzer*in aufgefordert eine Zwei-Faktor-Authentifizierung einzurichten. Dies bedeutet, dass es für eine Anmeldung am Administrations-Portal nicht genügt, nur die Zugangsdaten einzugeben, sondern zusätzlich eine Freigabe mittels eines von einem Smartphone erzeugten Einmal-Passworts erteilt werden muss. Zur Einrichtung der Zwei-Faktor-Authentifizierung muss die Nutzer*in den ihr angezeigten QR-Code mit einer unterstützten Authentifizierungs-App Scannen und so das Smartphone als zweiten Faktor einrichten. Die Nutzer*in verpflichtet sich dazu, dass sie nur ein Gerät registriert, auf welches sie alleine Zugriff hat und sie stellt über angemessene Maßnahmen insbesondere sicher, dass andere Personen keinen Zugriff auf die Authentifizierungsfunktion haben.
4.3. Soweit die Nutzer*in den Zugriff auf ihr Passwort verliert, kann sie dieses über die „Passwort vergessen“ Funktion zurücksetzen. Ihr wird dann per E-Mail ein neues Passwort zugesendet. Beim Verlust der Zwei-Faktor-Authentifizierung muss sich die Nutzer*in per E-Mail an den Verein wenden.
4.4. Die Nutzer*in wird den Verein unverzüglich informieren, soweit sie die Vermutung hat oder ihr bekannt wird, dass ihre Zugangsdaten abhandengekommen oder einer dritten Person zur Kenntnis gelangt sind.
5. Funktionen des Administrations-Portals
5.1. Das Administrations-Portal hat für Nutzer*innen, welche für Polizeibehörden tätig sind und Nutzer*innen, welche für Beratungsstellen tätig sind, unterschiedliche Funktionen.
5.2. Nutzer*innen bei Beratungsstellen dient das Administrations-Portal dazu, App-Nutzerinnen bei der Wiederherstellung eines Back-Ups zu unterstützen. Die App-Nutzerin teilt der Nutzer*in hierzu ihr Sicherheitspasswort mit, welches die Nutzer*in im Administrationsportal eingibt. Die Nutzer*in muss anschließend den ihr angezeigten Wiederherstellungscode an den Verein per E-Mail senden. Der Verein erstellt hieraus einen Wiederherstellungscode, der der Nutzer*in im Administrationsportal angezeigt wird. Die Nutzer*in muss anschließend den Wiederherstellungscode der App-Nutzerin nennen, damit diese den Wiederherstellungsvorgang abschließen kann.
5.3. Nutzer*innen bei Polizeibehörden, können über das Administrations-Portal einen verschlüsselten und unverschlüsselten Export des Tagebuchs der jeweiligen App-Nutzerin zur Verwendung im Ermittlungsverfahren durchführen. Zur Durchführung des Exports benötigt die Nutzer*in den Sicherheitsschlüssel der App-Nutzerin, welchen die App-Nutzerin der Nutzer*in nennen muss.
6. Datenschutz
6.1. Die Nutzer*innen verpflichten sich dazu, die ihnen im Rahmen der Arbeit mit dem Administrations-Portal bekanntwerdenden Informationen vertraulich und nur im Rahmen ihrer Aufgaben für die Beratungsstellen bzw. die Polizeibehörden und nur im gesetzlich zugelassenen Umfang zu verwenden.
6.2. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Nutzer*in. Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz enthält die Datenschutzerklärung.
7. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.